ISO 45001 – Arbeiten in der Höhe

ISO 45001Arbeitsschutz & PraxisStand: 30.08.2026 · Rechtsraum Deutschland

Arbeiten in der Höhe gehören zu den Tätigkeiten mit besonders schwerwiegenden Unfallfolgen. Für ein Arbeitsschutzmanagementsystem nach ISO 45001 reicht es nicht, Mitarbeitenden einen Gurt zu geben. Gefährdungen müssen vor Beginn beurteilt, sichere Arbeitsverfahren festgelegt und ihre Wirksamkeit nachgewiesen werden.

Hat sich die ISO 45001 geändert?

Aktuell veröffentlicht ist ISO 45001:2018 „Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung“ einschließlich ISO 45001:2018/Amd 1:2024 zu Klimawandel. Eine ISO/DIS 45001 befindet sich in Entwicklung. Für Arbeiten in der Höhe gelten derzeit weiterhin die bestehende ISO 45001 sowie das deutsche Arbeitsschutzrecht. Dieser Beitrag beschreibt deshalb die aktuelle Umsetzung – keine bereits verbindliche neue Normanforderung.

Auf einen Blick
7 Schritte
Von der Planung bis zur Kontrolle
Vorrang
Kollektiver Schutz vor individueller Sicherung
Praxis
Konkrete Nachweise für das Audit

Die ISO-45001-Beratung unterstützt den Aufbau des Managementsystems. Die sichere Durchführung der jeweiligen Arbeit muss Ihr Betrieb vor Ort organisieren. Den Begriff Gefährdungsbeurteilung erläutert unser ISO-Glossar.

Welche Anforderungen greifen?

ISO 45001

  • 6.1.2: Gefährdungen ermitteln und Risiken bewerten
  • 7.2 und 7.3: Kompetenz und Bewusstsein sicherstellen
  • 8.1 und 8.1.2: betriebliche Steuerung und Maßnahmenhierarchie
  • 8.2: Notfallvorsorge und Reaktion
  • 9.1: Leistung überwachen und bewerten
  • 9.2: internes Audit; 10.2: Vorfälle und Nichtkonformitäten

Deutsches Recht

  • ArbSchG §§ 5 und 6: Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation
  • ArbSchG § 12: Unterweisung
  • BetrSichV §§ 3, 4 und 12: Beurteilung, Schutzmaßnahmen und Unterweisung
  • BetrSichV Anhang 1 Nr. 2: Arbeitsmittel für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen
  • TRBS 2121 und ihre Teile: Konkretisierung der Absturzgefährdungen

So setzen Sie Arbeiten in der Höhe sicher um

1. Tätigkeit und Absturzbereiche festlegen

So gehen Sie vor

Beschreiben Sie Arbeitsort, Arbeitshöhe, Zugang, Dauer, Untergrund, Wetter, Öffnungen, Verkehrswege und mögliche herabfallende Gegenstände. Beziehen Sie Beschäftigte und ausführende Fremdfirmen ein.

Nachweise: Tätigkeitsbeschreibung, Lageplan oder Foto, Fremdfirmenabstimmung.

2. Gefährdungsbeurteilung vor Arbeitsbeginn erstellen

So gehen Sie vor

Bewerten Sie nicht nur die Absturzhöhe. Berücksichtigen Sie auch die Beschaffenheit der tieferliegenden Fläche, Durchsturz, Pendelsturz, Rettungsmöglichkeit, elektrische Gefährdungen, Wetter und die sichere Verwendung des Arbeitsmittels.

Nachweise: freigegebene Gefährdungsbeurteilung, Verantwortlicher, Datum und Änderungsstand.

3. Schutzmaßnahmen nach der Rangfolge auswählen

So gehen Sie vor

Vermeiden Sie Arbeiten in der Höhe, soweit möglich. Danach haben kollektive technische Maßnahmen wie Seitenschutz oder ein geeignetes Gerüst Vorrang. Persönliche Absturzschutzausrüstung ist erst einzusetzen, wenn kollektiver Schutz nicht ausreicht oder nicht möglich ist. Abweichungen müssen begründet werden.

Nachweise: Auswahlbegründung, Arbeitsverfahren, Freigabe und technische Daten.

4. Geeignete Arbeitsmittel prüfen und bereitstellen

So gehen Sie vor

Leitern dürfen nicht automatisch als Arbeitsplatz gewählt werden. Eignung, Einsatzbedingungen und sichere Aufstellung sind zu bewerten. Gerüste, Hubarbeitsbühnen, Anschlageinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung müssen geeignet, geprüft und bestimmungsgemäß verwendet werden.

Nachweise: Prüfprotokolle, Gerüstfreigabe, Betriebsanleitung, PSA-Prüfnachweis.

5. Kompetenz, Beauftragung und Unterweisung sichern

So gehen Sie vor

Unterweisen Sie tätigkeitsbezogen und verständlich. Bei Arbeitsmitteln oder persönlicher Absturzschutzausrüstung sind erforderliche Qualifikation, praktische Übung und gegebenenfalls schriftliche Beauftragung festzulegen. Die Unterweisung allein ersetzt keine praktische Befähigung.

Nachweise: Qualifikationen, Unterweisungsprotokoll, praktische Übung, Beauftragung.

6. Rettung vor Arbeitsbeginn planen

So gehen Sie vor

Bei persönlicher Absturzschutzausrüstung muss eine schnelle Rettung möglich sein. „Feuerwehr rufen“ ist kein vollständiger Rettungsplan. Rettungsmittel, Rollen, Alarmierung, Erreichbarkeit und Übung müssen zur konkreten Tätigkeit passen.

Nachweise: Rettungsplan, Rettungsausrüstung, Übungsprotokoll und Auswertung.

7. Arbeit freigeben und vor Ort kontrollieren

So gehen Sie vor

Prüfen Sie vor Beginn, ob Bedingungen und Schutzmaßnahmen noch der Planung entsprechen. Bei Änderungen wie Wind, Nässe, anderer Zugangssituation oder zusätzlichen Gewerken muss die Arbeit gestoppt und neu bewertet werden.

Nachweise: Arbeitsfreigabe, Vor-Ort-Check, Abweichungs- und Maßnahmenprotokoll.

Was will der Auditor sehen?

  • eine tätigkeitsbezogene und aktuelle Gefährdungsbeurteilung,
  • eine nachvollziehbare Anwendung der Maßnahmenhierarchie,
  • geeignete und geprüfte Arbeitsmittel sowie PSA,
  • Kompetenz-, Beauftragungs- und Unterweisungsnachweise,
  • einen konkreten Rettungsplan einschließlich Erprobung,
  • Freigaben und Kontrollen aus tatsächlich ausgeführten Arbeiten,
  • die Bewertung von Vorfällen, Beinaheereignissen und festgestellten Abweichungen,
  • eine Wirksamkeitskontrolle im internen Audit oder bei Begehungen.

Entscheidend: Ein Musterformular genügt nicht. Im Audit kann eine reale Tätigkeit ausgewählt werden, um den Weg von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Durchführung nachzuvollziehen.

Prüfen Sie die Nachweise vorab in einem internen Arbeitsschutzaudit. Erläuterungen zur Auditplanung finden Sie außerdem im ISO-Wissen.

Typische Abweichungen

PSA ohne Rettungskonzept

Auffanggurt und Anschlagpunkt sind vorhanden, aber niemand kann eine abgestürzte Person schnell retten.

Leiter ohne Auswahlbegründung

Eine Leiter wird aus Gewohnheit eingesetzt, obwohl ein sichereres Arbeitsmittel verfügbar wäre.

Allgemeine Gefährdungsbeurteilung

Wetter, Zugang, Durchsturz, Fremdfirmen oder die konkrete Absturzkante fehlen.

Häufige Fragen

Schreibt ISO 45001 eine bestimmte Absturzhöhe vor?

Die Norm regelt das Management von Gefährdungen und Risiken. Konkrete Schutzmaßnahmen und Einsatzgrenzen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung sowie den einschlägigen Rechtsvorschriften und technischen Regeln.

Reicht ein Auffanggurt als Schutzmaßnahme aus?

Nein. Die Auswahl muss zur Tätigkeit passen. Technische beziehungsweise kollektive Schutzmaßnahmen haben Vorrang; beim Einsatz persönlicher Absturzschutzausrüstung müssen unter anderem geeignete Anschlagmöglichkeiten, Unterweisung, praktische Anwendung und Rettung berücksichtigt werden.

Muss ich dafür neue Formulare kaufen?

Nein. Bestehende Unterlagen können weiterverwendet werden, wenn sie die konkrete Tätigkeit, Zuständigkeiten, Schutzmaßnahmen und deren Kontrolle nachvollziehbar abdecken.

Quellen und Stand: ISO 45001:2018 einschließlich ISO 45001:2018/Amd 1:2024; ArbSchG §§ 5, 6 und 12; BetrSichV §§ 3, 4 und 12 sowie Anhang 1 Nr. 2; TRBS 2121. ISO · ArbSchG · BetrSichV · BAuA/TRBS 2121 Teil 1

Arbeiten in der Höhe auditfest organisieren

Wir prüfen Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsverfahren, Nachweise und Rettungskonzept im Rahmen Ihrer ISO-45001-Beratung oder eines internen Audits.

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