Fördermöglichkeiten für die ISO Beratung
Sie möchten sich finanzielle Unterstützung für Ihre ISO-Beratung sichern? Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Voraussetzungen einen BAFA-Zuschuss zu den Beratungskosten erhalten. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung Ihrer Förderfähigkeit und der Antragstellung.
Finanzielle Unterstützung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert unter bestimmten Voraussetzungen externe Unternehmensberatungen für KMU. Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen 3.500 Euro. Bei einem Fördersatz von 50 % ist ein Zuschuss von bis zu 1.750 Euro möglich. Die aktuelle Förderrichtlinie gilt für Anträge bis zum 31. Dezember 2026.
Für Betriebsstätten in den neuen Bundesländern sowie in den Regionen Lüneburg und Trier beträgt der Fördersatz 80 % und der Zuschuss höchstens 2.800 Euro. Ausgenommen sind Berlin und die Region Leipzig. Förderfähigkeit, Förderhöhe und Bewilligung werden im Einzelfall geprüft. Jetzt Förderfähigkeit prüfen lassen.
- Schlanke IMS-Dokumentation erstellen: Prozesse, Zuständigkeiten und erforderliche Nachweise werden passend zum Unternehmen aufgebaut.
- Internes Audit durchführen und Maßnahmen ableiten: Das interne Audit bewertet die Umsetzung des Managementsystems. Erkannte Abweichungen und Verbesserungspotenziale werden in konkrete Maßnahmen überführt.
- Unabhängige Zertifizierung vorbereiten: Nach Abschluss der Beratung kann das Zertifizierungsaudit durch eine unabhängige Zertifizierungsgesellschaft erfolgen. Die Zertifizierungskosten selbst sind von der geförderten Unternehmensberatung zu unterscheiden.
Wichtige Informationen zur Förderung der ISO Beratung
Kriterien für die Förderung
Die BAFA-Förderung wird nach bestimmten Kriterien vergeben:
- Der QM-Berater muss von der BAFA zugelassen sein.
- Ihr Unternehmen darf nicht mehr als 250 Mitarbeiter haben.
- Der Jahresumsatz sollte unter 50 Mio. Euro und die Jahresbilanz unter 43 Mio. Euro liegen.
- Ihr Unternehmen muss seinen Sitz in Deutschland haben.
Wer wird nicht gefördert?
Es gibt bestimmte Firmen, die von dieser Förderung ausgeschlossen sind:
- Notare und Rechtsanwälte.
- Unternehmens- und Wirtschaftsberater.
- Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
- Insolvenzverwalter und Buchprüfer.
- Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung durch juristische Personen oder Religionsgemeinschaften.