Gesetzliche Pflicht: Jeder Arbeitgeber ab 1 Mitarbeiter muss eine Sicherheitsfachkraft bestellen – unabhängig von Branche und Unternehmensgröße (§ 5 ASiG). Jetzt absichern →
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ihre gesetzliche SIFA-Pflicht –
einfach erfüllt.
Ohne eigene Stelle. Ohne Fixkosten.

Als externe Sicherheitsfachkraft übernehmen wir Ihre komplette SIFA-Betreuung – rechtssicher, persönlich und zu einem klaren Festpreis. Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft, wir kümmern uns um Ihren Arbeitsschutz.

Gesetzlich anerkannt nach ASiG Persönlicher Ansprechpartner Festpreis – keine Überraschungen Sofort einsatzbereit
Was droht ohne SIFA?
Bußgelder bis 25.000 €Bei Verstößen gegen das ASiG durch die zuständige Behörde
Persönliche HaftungAls Geschäftsführer haften Sie persönlich bei Arbeitsunfällen
Probleme bei BG-PrüfungenFehlende SIFA-Dokumentation kann Leistungen der BG gefährden
✓ Mit standardISO als externer SIFA sind Sie sofort rechtssicher aufgestellt.
250+
Betreute Unternehmen
25+
Jahre Erfahrung im Arbeitsschutz
100%
Rechtssichere Betreuung
24h
Antwortzeit auf Ihre Anfrage
Das Risiko ohne SIFA

Was passiert, wenn Sie keine Sicherheitsfachkraft haben?

Viele KMU unterschätzen die Konsequenzen. Die Pflicht zur Bestellung einer SIFA gilt ab dem ersten Mitarbeiter – unabhängig von Branche und Betriebsgröße.

Ordnungswidrigkeiten & Bußgelder

Die zuständige Aufsichtsbehörde oder Berufsgenossenschaft kann bei fehlender SIFA-Bestellung Bußgelder verhängen.

bis 25.000 €

Persönliche Haftung im Schadensfall

Bei einem Arbeitsunfall kann der Geschäftsführer persönlich haften – besonders wenn keine Gefährdungsbeurteilungen vorhanden sind.

unbegrenzt

Imageschäden & Betriebsunterbrechung

Arbeitsunfälle ohne dokumentierten Arbeitsschutz können zu Betriebsstillstand, Ermittlungen und dauerhaftem Reputationsschaden führen.

nicht kalkulierbar
Was wir übernehmen

Ihre externe SIFA – vollständige Betreuung aus einer Hand

Wir übernehmen alle gesetzlichen Pflichten einer Sicherheitsfachkraft – persönlich vor Ort und online, ohne Fixkosten für eine eigene Stelle.

Gefährdungsbeurteilungen

Normkonforme Analyse aller Arbeitsbereiche, Tätigkeiten und Arbeitsmittel – vollständig dokumentiert gemäß ArbSchG § 5.

Betriebsbegehungen

Regelmäßige Sicherheitsinspektionen von Arbeitsplätzen, Maschinen und Einrichtungen – mit schriftlichem Protokoll.

Mitarbeiterunterweisungen

Durchführung und Dokumentation von Arbeitsschutzunterweisungen gemäß ArbSchG § 12 – themenspezifisch und nachweisbar.

Unfallanalysen & Prävention

Ursachenermittlung bei Arbeitsunfällen, Ableitung von Schutzmaßnahmen und Aufbau von Unfallstatistiken.

Betriebsanweisungen

Erstellung klarer Anweisungen für den sicheren Umgang mit Maschinen, Gefahrstoffen und Betriebsmitteln.

BG- & Behördenvorbereitung

Vorbereitung auf Prüfungen durch Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft – mit vollständiger Dokumentation.

So einfach geht’s

In 3 Schritten zur rechtssicheren SIFA-Betreuung

Kein langer Onboarding-Prozess. Wir starten direkt nach Beauftragung.

01

Kostenfreies Erstgespräch

  • Analyse Ihrer aktuellen Situation
  • Klärung des gesetzlichen Betreuungsumfangs
  • Feststellung offener Pflichten
  • Verbindliches Angebot innerhalb 24h
02

Statusaufnahme & Planung

  • Begehung Ihres Betriebs vor Ort
  • Erfassung aller Gefährdungen
  • Erstellen des SIFA-Betreuungsplans
  • Formale Bestellung als SIFA
03

Laufende Betreuung

  • Regelmäßige Begehungen & Unterweisungen
  • Aktualisierung aller Dokumente
  • Ansprechpartner bei Fragen & Vorfällen
  • Anpassung an gesetzliche Änderungen
Externe vs. Interne SIFA

Warum externe Betreuung die bessere Wahl ist

Die meisten KMU wählen die externe Lösung – sie ist günstiger, sofort verfügbar und rechtlich gleichwertig.

Empfohlen

Externe SIFA – standardISO

  • Sofort einsatzbereit – kein Einarbeitungsaufwand
  • Keine Fixkosten für eigene Stelle
  • 25+ Jahre Praxiserfahrung
  • Gesetzlich vollständig anerkannt (ASiG)
  • Vertretung bei Urlaub & Krankheit gesichert
  • Immer aktuell bei Gesetzesänderungen
  • Flexible Betreuungsintensität nach Bedarf
ab 89 € / Monat*
* je nach Betriebsgröße und Betreuungsumfang
Intern

Eigene SIFA im Betrieb

  • Lange Ausbildung erforderlich (mind. 200 Std.)
  • Hohe Fixkosten für Ausbildung & Zertifizierung
  • Wissen veraltet ohne regelmäßige Fortbildung
  • Ausfall bei Urlaub & Krankheit
  • Aufwand bindet operative Ressourcen
  • Gesetzesänderungen müssen intern nachverfolgt werden
  • Nur bei größeren Betrieben wirklich sinnvoll
3.000–8.000 € Ausbildung
zzgl. laufende Fortbildungskosten
Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

★★★★★

„Die Firma standardISO begleitet uns seit einem Jahr bei der Aufrechterhaltung unserer DIN ISO 9001. Trotz bestehender Lücken aus der vorherigen Betreuung wurden wir kompetent und sicher auf den aktuellen Stand gebracht. Eine klare Weiterempfehlung.“

H. IgelbrinckGeschäftsführung – Z.I.S. Kunststoff GmbH
★★★★★

„Sehr gute professionelle Arbeit. Preis-Leistung stimmt. Zuverlässig und effizient! Immer wieder gern!“

M. MartensGeschäftsführung – Marten Studio GmbH
★★★★★

„Insbesondere die sehr kompetente Beratung sowie die koordinierte und zügige Durchführung des Projekts hat uns sehr überzeugt.“

B. SwierzyGeschäftsführung – Swierzy CNC Produktionstechnik GmbH
★★★★★

„Ich war sehr beeindruckt von der professionellen Beratung, dem zuvorkommenden Service und dem günstigen Preis. Unser Unternehmen ist sehr zufrieden!“

A. MaierGeschäftsführung – MAIER Fahrzeugtechnik GmbH & Co. KG
Häufige Fragen

FAQ zur externen Sicherheitsfachkraft

Sofort. § 5 ASiG verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Bestellung einer SIFA – ab dem ersten Mitarbeiter, unabhängig von Branche und Betriebsgröße. Die Bestellung einer externen SIFA ist nach ASiG ausdrücklich zulässig und rechtlich gleichwertig.
Die Kosten richten sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungszeit gemäß DGUV Vorschrift 2, die von Betriebsgröße und Branche abhängt. Kleine Betriebe zahlen ab ca. 89 €/Monat. Wir klären den genauen Umfang im kostenlosen Erstgespräch und erstellen ein verbindliches Angebot.
Ja, vollständig. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) erlaubt ausdrücklich die Bestellung einer externen Sicherheitsfachkraft. Sie wird von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft anerkannt und erfüllt dieselben gesetzlichen Anforderungen wie eine interne Lösung.
Die Einsatzhäufigkeit richtet sich nach DGUV Vorschrift 2. Für kleine Betriebe mit geringem Gefährdungspotenzial reichen oft 1–2 Besuche im Jahr. Wir ermitteln den exakten Betreuungsumfang für Ihr Unternehmen im Erstgespräch.
Die SIFA (Fachkraft für Arbeitssicherheit) ist eine externe oder interne Expertin mit abgeschlossener Ausbildung nach ASiG – sie berät, prüft und dokumentiert professionell. Der Sicherheitsbeauftragte ist ein interner Mitarbeiter ohne spezielle Fachausbildung, der als Ansprechpartner fungiert. Beide sind separate gesetzliche Anforderungen.
Nein. Die unternehmerische Verantwortung und die Fürsorgepflicht verbleiben beim Arbeitgeber. Die SIFA hat eine beratende, unterstützende und dokumentierende Funktion. Sie haftet für die fachliche Qualität ihrer Arbeit – die Letztverantwortung liegt beim Geschäftsführer.
Jetzt absichern

Kostenloses Erstgespräch – in 15 Minuten rechtssicher.

Wir klären Ihren Betreuungsbedarf, prüfen offene Pflichten und erstellen Ihnen ein verbindliches Angebot. Innerhalb von 24 Stunden.

  • Kostenlos & unverbindlich
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Sofort einsatzbereit nach Beauftragung
  • Persönlicher Ansprechpartner – kein Callcenter
  • Gesetzlicher Betreuungsumfang wird direkt ermittelt
Warum jetzt handeln? Jeder Tag ohne SIFA ist ein Tag mit vollem gesetzlichem Risiko. Eine Begehung durch die Gewerbeaufsicht oder ein Arbeitsunfall kann Sie unvorbereitet treffen – die Bestellung einer externen SIFA ist in wenigen Tagen erledigt.

Jetzt kostenlos anfragen

Wir melden uns innerhalb von 24h